Die Feuerbestattung gewinnt in unserem Kulturkreis zunehmend an Bedeutung.
Bis heute ist sie in vielen Teilen der Erde üblich und spätestens seit ihrer
rechtlichen
Gleichstellung mit der Erdbestattung und der Anerkennung durch die Kirchen
entscheiden
sich immer mehr Menschen für die Feuerbestattung.
Bei der Feuerbestattung wird die/der Verstorbene im Sarg eingeäschert
(verbrannt).
Sie ist jederzeit möglich, wenn sie die/der Verstorbene zu Lebzeiten
gewünscht hat.
Dazu sollte eine handschriftliche Willenserklärung vorliegen. Liegt diese
nicht vor, so
entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über
die
Art der Bestattung.
Die Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung statt, entweder in
unserer eigenen Trauerhalle oder in der Friedhofskapelle. Die Urne wird dann
zu einem späteren Zeitpunkt (im engeren Familienkreis) beigesetzt.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, zur Urnenbeisetzung eine Trauerfeier durchzuführen, bzw. ganz auf eine Trauerfeier zu verzichten.