Der Trauerfall ist eingetreten, was ist zu tun? Diese Frage stellen sich viele Hinterbliebene. Hier gibt es nun mehrere Dinge zu beachten. Nach dem Bestattungsgesetz NRW ist nach dem Tod unverzüglich eine Leichenschau durch einen Arzt zu veranlassen. Der Sterbeort bestimmt hierbei den weiteren Ablauf.
Hier wird die Leichenschau durch die Anstaltsleitung veranlasst. Diese informiert auch die nächsten Angehörigen über den Tod.
In diesem Fall genügt es, wenn Sie uns am Folgetag benachrichtigen. Zum Beratungsgespräch bitten wir Sie uns folgende Unterlagen mitzubringen:
Ist Ihr Angehöriger zuhause verstorben muss die Leichenschau von allen Personen die Kenntnis von dem Tod haben veranlasst werden. Es empfiehlt sich, den Hausarzt des Verstorbenen zu verständigen, da dieser die Krankheitsgeschichte des Verstorbenen kennt. Ist dieser nicht zu erreichen, können Sie auch die Notrufnummer wählen.
In diesem Fall können Sie uns sofort nach Erstellung der Todesbescheinigung benachrichtigen.
Zum Beratungsgespräch bitten wir Sie uns folgende Unterlagen mitzubringen:
Ist der Tod durch einen Unfall eingetreten, übernimmt in diesem Fall die Polizei die Veranlassung der ärztlichen Leichenschau.
Auch in diesem Fall genügt es, wenn Sie uns am Folgetag benachrichtigen. Zum Beratungsgespräch bitten wir Sie uns folgende Unterlagen mitzubringen:
Eine der ältesten Bestattungsarten ist die traditionelle Erdbestattung. Sie hat sich bis heute nur wenig geändert. In der Regel wird der/die Verstorbene in einer Friedhofskapelle oder einer Trauerhalle aufgebahrt, wo auch die Trauerfeier mit den Angehörigen stattfindet. Anschließend folgt die Trauergemeinde dem/der Verstorbenen zum Grab und nimmt dort noch einmal Abschied.
Einzelgrab:
Wahlgrab:
Die Feuerbestattung gewinnt in unserem Kulturkreis zunehmend an Bedeutung. Bis heute ist sie in vielen Teilen der Erde üblich und spätestens seit ihrer rechtlichen Gleichstellung mit der Erdbestattung und der Anerkennung durch die Kirchen entscheiden sich immer mehr Menschen für die Feuerbestattung. Bei der Feuerbestattung wird die/der Verstorbene im Sarg eingeäschert (verbrannt). Sie ist jederzeit möglich, wenn sie die/der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte eine handschriftliche Willenserklärung vorliegen. Liegt diese nicht vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.
Die Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung statt, entweder in unserer eigenen Trauerhalle oder in der Friedhofskapelle. Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt (im engeren Familienkreis) beigesetzt. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, zur Urnenbeisetzung eine Trauerfeier durchzuführen, bzw. ganz auf eine Trauerfeier zu verzichten.
Einzelgrab:
Wahlgrab:
Besondere Grabarten für die Urnenbeisetzung:
In einem ausführlichen Beratungsgespräch in unseren Räumen, oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause, helfen wir Ihnen bei der Bestattung Ihres/Ihrer Verstorbenen. Wir erledigen für Sie sämtliche Formalitäten und beraten Sie bei der Auswahl der Bestattungsart.
In unseren Ausstellungsräumen finden Sie eine große Auswahl an Särgen, Urnen, Sterbewäsche und Bestattungszubehör.
Des Weiteren übernehmen wir für Sie die Benachrichtigung und Terminvereinbarung mit den Geistlichen oder freien Trauerrednern und organisieren den gesamten Ablauf der Bestattung.
Für das Beratungsgespräch, die standesamtliche Beurkundung und die weitere Bearbeitung des Sterbefalls bitten wir Sie uns folgende Unterlagen mitzubringen/herauszulegen, falls diese vorhanden sind:
Des Weiteren können Sie uns folgende Unterlagen mitbringen/herauslegen, falls diese vorhanden sind:
Gerne melden wir für Sie auch weitere Versicherungen, Verträge, Mitgliedschaften und Ähnliches ab. Bringen Sie uns dafür einfach von den jeweiligen Institutionen ein Anschreiben mit der Versicherungs- oder Mitgliedsnummer mit. Einen Überblick über mögliche Verträge können die Kontoauszüge geben.
Die Bestattungskosten setzen sich aus mehreren Teilbereichen zusammen. Hier möchten wir ihnen aufschlüsseln, aus welchen Bereichen sich die Gesamtkosten zusammensetzen, wobei nicht alle Möglichkeiten genannt werden können.
Der erste Bereich der Bestattungskosten setzt sich aus den Waren und Dienstleistungen zusammen, die wir für Sie erbringen.
Der zweite Bereich sind die für Sie vermittelten Leistungen von Fremdfirmen. Diese können unter anderem sein:
Telefonisch sind wir 24 Stunden an 7 Tagen der Woche für Sie erreichbar.
Als zertifiziertes Bestattungsunternehmen haben wir uns zur Qualitätssicherung die DIN EN 15017 zugrunde gelegt.
Durch regelmäßige Überprüfungen durch die ZDH ZERT GmbH werden höchste Qualitätsstandards garantiert.