Hippe & Sohn Bestattungen
Inhaber Dominik Springer e.K.
Gegründet 1895
Unser Bestattungsunternehmen steht Ihnen im Trauerfall bei
Was ist zu tun?
Der Trauerfall ist eingetreten, was ist zu tun? Diese Frage stellen sich viele Hinterbliebene. Hier gibt es nun mehrere Dinge zu beachten. Nach dem Bestattungsgesetz NRW ist nach dem Tod unverzüglich eine Leichenschau durch einen Arzt zu veranlassen. Der Sterbeort bestimmt hierbei den weiteren Ablauf.
Trauerfall in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen
Hier wird die Leichenschau durch die Anstaltsleitung veranlasst. Diese informiert auch die nächsten Angehörigen über den Tod.
In diesem Fall genügt es, wenn Sie uns am Folgetag benachrichtigen. Zum Beratungsgespräch bitten wir Sie uns folgende Unterlagen mitzubringen:
Trauerfall Zuhause
Ist Ihr Angehöriger zuhause verstorben muss die Leichenschau von allen Personen die Kenntnis von dem Tod haben veranlasst werden. Es empfiehlt sich, den Hausarzt des Verstorbenen zu verständigen, da dieser die Krankheitsgeschichte des Verstorbenen kennt. Ist dieser nicht zu erreichen, können Sie auch die Notrufnummer wählen.
In diesem Fall können Sie uns sofort nach Erstellung der Todesbescheinigung benachrichtigen.
Zum Beratungsgespräch bitten wir Sie uns folgende Unterlagen mitzubringen:
Trauerfall durch Unfall
Ist der Tod durch einen Unfall eingetreten, übernimmt in diesem Fall die Polizei die Veranlassung der ärztlichen Leichenschau.
Auch in diesem Fall genügt es, wenn Sie uns am Folgetag benachrichtigen. Zum Beratungsgespräch bitten wir Sie uns folgende Unterlagen mitzubringen:
Bestattungsarten
Erdbestattung
Eine der ältesten Bestattungsarten ist die traditionelle Erdbestattung. Sie hat sich bis heute nur wenig geändert. In der Regel wird der/die Verstorbene in einer Friedhofskapelle oder einer Trauerhalle aufgebahrt, wo auch die Trauerfeier mit den Angehörigen stattfindet. Anschließend folgt die Trauergemeinde dem/der Verstorbenen zum Grab und nimmt dort noch einmal Abschied.
Grabarten
Einzelgrab:
- Reihengrab
- Reihengrabkammer
Wahlgrab:
- Einzelwahlgrab
- Mehrstelliges Wahlgrab
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung gewinnt in unserem Kulturkreis zunehmend an Bedeutung. Bis heute ist sie in vielen Teilen der Erde üblich und spätestens seit ihrer rechtlichen Gleichstellung mit der Erdbestattung und der Anerkennung durch die Kirchen entscheiden sich immer mehr Menschen für die Feuerbestattung. Bei der Feuerbestattung wird die/der Verstorbene im Sarg eingeäschert (verbrannt). Sie ist jederzeit möglich, wenn sie die/der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte eine handschriftliche Willenserklärung vorliegen. Liegt diese nicht vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.
Die Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung statt, entweder in unserer eigenen Trauerhalle oder in der Friedhofskapelle. Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt (im engeren Familienkreis) beigesetzt. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, zur Urnenbeisetzung eine Trauerfeier durchzuführen, bzw. ganz auf eine Trauerfeier zu verzichten.
Grabarten
Einzelgrab:
- Urnenreihengrab
- Anonymes Urnenreihengrab
Wahlgrab:
- Urnenwahlgrab
- Kolumbarium
Besondere Grabarten für die Urnenbeisetzung:
- Urnenseebestattung
- Baumbestattung (Beisetzung der Urne in einem Bestattungswald)
- Ascheverstreuung
Unsere Leistungen
In einem ausführlichen Beratungsgespräch in unseren Räumen, oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause, helfen wir Ihnen bei der Bestattung Ihres/Ihrer Verstorbenen. Wir erledigen für Sie sämtliche Formalitäten und beraten Sie bei der Auswahl der Bestattungsart.
In unseren Ausstellungsräumen finden Sie eine große Auswahl an Särgen, Urnen, Sterbewäsche und Bestattungszubehör.
Des Weiteren übernehmen wir für Sie die Benachrichtigung und Terminvereinbarung mit den Geistlichen oder freien Trauerrednern und organisieren den gesamten Ablauf der Bestattung.
- 24 Stunden telefonischer Bereitschaftsdienst
- Überführungen mit eigenem Fachpersonal und Überführungsfahrzeugen
- Hygienische Versorgung und würdevolle Aufbahrung in eigens dafür vorgesehenen Räumen
- Beratung der Angehörigen in allen Bestattungsfragen
- Umfangreiches Angebot an Bestattungswaren (Särge, Urnen, Deckengarnituren, Sterbewäsche etc.)
- Anzeige des Sterbefalls bei den Behörden sowie Veranlassung der Beurkundung
- Erledigung aller zur Bestattung erforderlichen Formalitäten
- Erledigung sonstiger Ab- und Ummeldungen
- Organisation der kompletten Bestattung
- Korrespondenz und Terminabsprachen mit Pfarrern, freien Trauerrednern, Friedhofsverwaltung etc.
- Beratung, Erstellung, Druck und Versand von Trauerdrucksachen (Trauerbrief, Traueranzeige, Danksagung, Danksagungsanzeige)
- Übermittlung der Anzeigentexte zu allen gewünschten Zeitungen
- Vermittlung von Blumenarrangements und Deckelgebinden, Kränzen, Handsträußen und der individuellen Blumenausstattung von Aufbahrungen und Trauerfeiern
- Vermittlung von Gaststätten zur Kaffeetafel nach den Trauerfeierlichkeiten
- Dekoration der Trauerhalle
- Durchführung und Begleitung der Trauerfeier und Beisetzung
- Eigene Trauerhalle und Aufbahrungsräume zur individuellen Verabschiedung
- Einreichen der Unterlagen und Einziehen der Geldleistungen von Versicherungen in Ihrem Namen
- Vermittlung von Unternehmen, die bei einer evtl. Wohnungsauflösung behilflich sind
- Abwicklung von Auslandsüberführungen mit allen dazu erforderlichen Formalitäten und Behördengängen
- Besorgung der amtlichen Todesbescheinigung
- Vermittlung von Rechtsanwälten und Notaren zur Hilfe in Rechtsfragen
- Vermittlung von Steinmetzarbeiten
Benötigte Unterlagen
Für das Beratungsgespräch, die standesamtliche Beurkundung und die weitere Bearbeitung des Sterbefalls bitten wir Sie uns folgende Unterlagen mitzubringen/herauszulegen, falls diese vorhanden sind:
- Bei lediger Person: originale Geburtsurkunde
- Bei verheirateter Person: originale Heiratsurkunde
- Bei verwitweter Person: originale Heiratsurkunde und originale Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei geschiedener Person: originale Heiratsurkunde und originales Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Personalausweis der verstorbenen Person
Des Weiteren können Sie uns folgende Unterlagen mitbringen/herauslegen, falls diese vorhanden sind:
- Krankenkassenkarte/Krankenkassenbescheide
- Schwerbeschädigtenausweis
- Rentenbescheide der gesetzlichen Rentenversicherung
- Rentenbescheide zusätzlicher Rententräger (z.B. Betriebsrente, VBL, Versorgungsamt etc.)
- Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungen (schriftliches Anschreiben der Versicherung mit Versicherungsnummer,
originale Versicherungspolice, Beitragsquittung o.ä.) - Grab-/Grufturkunde
Gerne melden wir für Sie auch weitere Versicherungen, Verträge, Mitgliedschaften und Ähnliches ab. Bringen Sie uns dafür einfach von den jeweiligen Institutionen ein Anschreiben mit der Versicherungs- oder Mitgliedsnummer mit. Einen Überblick über mögliche Verträge können die Kontoauszüge geben.
Bestattungskosten
Die Bestattungskosten setzen sich aus mehreren Teilbereichen zusammen. Hier möchten wir ihnen aufschlüsseln, aus welchen Bereichen sich die Gesamtkosten zusammensetzen, wobei nicht alle Möglichkeiten genannt werden können.
1. Bestatterkosten
Der erste Bereich der Bestattungskosten setzt sich aus den Waren und Dienstleistungen zusammen, die wir für Sie erbringen.
- 24 Stunden telefonischer Bereitschaftsdienst
- Überführungen mit eigenem Fachpersonal und Überführungsfahrzeugen
- Hygienische Versorgung und würdevolle Aufbahrung in eigens dafür vorgesehenen Räumen
- Beratung der Angehörigen in allen Bestattungsfragen
- Umfangreiches Angebot an Bestattungswaren (Särge, Urnen, Deckengarnituren, Sterbewäsche etc.)
- Anzeige des Sterbefalls bei den Behörden sowie Veranlassung der Beurkundung
- Erledigung aller zur Bestattung erforderlichen Formalitäten
- Erledigung sonstiger Ab- und Ummeldungen
- Organisation der kompletten Bestattung
- Korrespondenz und Terminabsprachen mit Pfarrern, freien Trauerrednern, Friedhofsverwaltung etc.
- Beratung, Erstellung, Druck und Versand von Trauerdrucksachen (Trauerbrief, Traueranzeige, Danksagung, Danksagungsanzeige)
- Übermittlung der Anzeigentexte zu allen gewünschten Zeitungen
- Vermittlung von Blumenarrangements und Deckelgebinden, Kränzen, Handsträußen und der individuellen Blumenausstattung von Aufbahrungen und Trauerfeiern
- Vermittlung von Gaststätten zur Kaffeetafel nach den Trauerfeierlichkeiten
- Dekoration der Trauerhalle
- Durchführung und Begleitung der Trauerfeier und Beisetzung
- Eigene Trauerhalle und Aufbahrungsräume zur individuellen Verabschiedung
- Einreichen der Unterlagen und Einziehen der Geldleistungen von Versicherungen in Ihrem Namen
- Vermittlung von Unternehmen, die bei einer evtl. Wohnungsauflösung behilflich sind
- Abwicklung von Auslandsüberführungen mit allen dazu erforderlichen Formalitäten und Behördengängen
- Besorgung der amtlichen Todesbescheinigung
- Vermittlung von Rechtsanwälten und Notaren zur Hilfe in Rechtsfragen
- Vermittlung von Steinmetzarbeiten
2. Fremdleistungen
Der zweite Bereich sind die für Sie vermittelten Leistungen von Fremdfirmen. Diese können unter anderem sein:
- Kosten für die Sarg-/Urnenträger
- Kosten für die Zeitungsanzeige
- Kosten für vermittelten Blumenschmuck für die Trauerfeier
- Kosten für den Organisten
3. Gebühren und Barauslagen
- Gebühren für die Sterbeurkunden
- Kirchliche Gebühren/Honorar für den freien Trauerredner
- Friedhofsgebühren (z.B. Grabnutzungsgebühren oder Nutzung der Trauerhalle)
- Rechnung des Arztes über die ärztliche Todesbescheinigung
- Gebühren des Amtsarztes für die amtsärztliche Leichenschau
- Portokosten für Trauerdrucksachen
- Rechnung für die Kaffeetafel
- Einäscherungsgebühren des Krematoriums (nur bei Feuerbestattung)